Barrierefreie Websites für soziale Träger
Pflichten, Fristen und der Weg dorthin
Soziale Träger haben einen besonderen Auftrag: Sie unterstützen Menschen, schaffen Teilhabe und sorgen dafür, dass Angebote zugänglich sind. Das sollte auch für ihre digitalen Angebote gelten.
Ob Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kita, Pflege oder Beratung: Websites sozialer Träger richten sich an sehr unterschiedliche Menschen. Dazu gehören Klient:innen, Angehörige, Bewerber:innen, Fachkräfte und Kooperationspartner.
Eine barrierearme oder barrierefreie Website sorgt dafür, dass Informationen, Ansprechpartner und Unterstützungsangebote für möglichst viele Menschen erreichbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Träger als Verein, Stiftung, gGmbH, GmbH oder in öffentlicher Trägerschaft organisiert ist.
„Barrierefreiheit gehört bei Trägern in die Konzeption, nicht in die Nacharbeit.”
Für wen die Pflicht gilt, und für wen nicht
Die kurze Antwort: Es kommt auf Ihre Trägerschaft und Ihr Angebot an.
Ob die Pflicht greift, entscheiden zwei Dinge: wie Ihr Träger rechtlich organisiert ist und was Ihre Website kann.
Öffentliche Stellen sind seit Jahren verpflichtet. Behindertengleichstellungsgesetz, BITV 2.0 und die Landesgesetze verlangen barrierefreie Websites und eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit. Das betrifft kommunale Träger, Eigenbetriebe und viele Anstalten öffentlichen Rechts.
Freie Träger, also die meisten Vereine und gemeinnützigen GmbHs, sind private Anbieter. Für sie gilt seit dem 28. Juni 2025 dasBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es erfasst Dienstleistungen, die auf elektronischem Weg für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Eine reine Informationswebsite fällt in vielen Fällen nicht direkt darunter. Sobald Ihre Website aber mehr kann als informieren, ändert sich das Bild:
- Online-Anmeldungen zu Angeboten, Kursen oder Veranstaltungen
- Platzanfragen, Wartelisten und Terminvereinbarungen
- Spendenformulare mit Bezahlvorgang
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Nimmt ein Träger im Rahmen einer Beleihung hoheitliche Aufgaben wahr, kann das die Einordnung ändern. Einige Bundesländer stellen an geförderte Träger zudem eigene Anforderungen, ein Blick in Förderbescheide und das Gleichstellungsgesetz Ihres Landes lohnt sich.
Und dann gibt es die Ebene, die für viele Träger schneller wirkt als jedes Gesetz: Kostenträger, Zuwendungsgeber und Ausschreibungen fragen Barrierefreiheit zunehmend als Kriterium ab. Wer den eigenen Auftritt nachweisbar zugänglich gestaltet hat, hat bei Bewilligungen und Vergaben einen Vorteil. Und für Träger der Sozialen Arbeit gehört Zugänglichkeit ohnehin zum eigenen Auftrag.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Träger im Einzelfall als öffentliche Stelle gilt, lassen Sie im Zweifel prüfen.
Die drei Fragen, die Träger stellen
Muss unsere Website als sozialer Träger barrierefrei sein?
Rechtlich: je nach Trägerschaft und Funktionen, siehe oben. Praktisch: ja, denn Ihre Website wird von Menschen genutzt, für die Zugänglichkeit kein Komfort ist, sondern die Voraussetzung, Ihr Angebot überhaupt zu finden. Adressat:innen mit Beeinträchtigung, Fachkräfte, die mobil in der Bahn lesen, Kostenträger, die Unterlagen per Tastatur durchgehen.
Wie finden wir heraus, ob unsere Website die Anforderungen erfüllt?
Ein erster Selbstcheck dauert rund 30 Minuten und folgt den vier Prinzipien der geltenden Anforderungen an digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA): wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Bei Träger-Websites fallen erfahrungsgemäß drei Dinge am häufigsten durch: Anmeldeformulare ohne beschriftete Felder, PDFs wie Konzepte und Flyer, die Screenreader nicht lesen können, und eingebettete Videos ohne Untertitel. Kostenlose Tools finden einen Teil der Barrieren. Für einen belastbaren Nachweis, etwa gegenüber einem Kostenträger, braucht es eine strukturierte Prüfung.
Brauchen wir eine Barrierefreiheitserklärung?
Öffentliche Stellen müssen sie veröffentlichen, in fester Form mit sechs Bestandteilen, vom Stand der Vereinbarkeit bis zur Feedback-Möglichkeit. Freie Träger unterliegen unter dem BFSG anderen Informationspflichten und sind dazu nicht in derselben Form verpflichtet. Sinnvoll ist eine freiwillige Erklärung trotzdem: Sie zeigt Besucher:innen, wo Sie stehen, und sie zwingt Sie, den eigenen Stand einmal im Jahr ehrlich zu prüfen. Eine veraltete Erklärung schadet mehr, als sie nützt.
Was eine Träger-Website besonders macht
Eine Website für einen sozialen Träger hat mehr Zielgruppen als die meisten Unternehmensseiten, und jede kommt mit einem anderen Anliegen.
- Adressat:innen suchen ein passendes Angebot und wollen wissen, wie der nächste Schritt aussieht.
- Kostenträger brauchen Konzepte, Leistungsbeschreibungen und Ansprechpersonen, oft unter Zeitdruck.
- Pädagogische Fachkräfte prüfen, ob Sie als Arbeitgeber zu ihnen passen, meist abends am Smartphone.
- Kooperationspartner suchen den schnellen Überblick über Angebote und Regionen.
Daraus entstehen Funktionen, die es auf anderen Websites selten gibt: Platzanfragen und Wartelisten, ein geschützter Bereich für Konzepte, die nicht frei im Netz stehen sollen, Karriereseiten mit kurzem Bewerbungsweg. Jede dieser Funktionen ist ein Formular, ein Dokument oder ein Prozess, und genau dort entstehen die meisten Barrieren.
Deshalb gehört Barrierefreiheit bei Trägern in die Konzeption, nicht in die Nacharbeit. Wer die Platzanfrage von Anfang an so baut, dass sie per Tastatur und Screenreader funktioniert, spart sich den Umbau später. Wer Konzepte als zugängliche PDF oder als Webseite bereitstellt, erreicht auch den Kostenträger, der mit Vorlesefunktion arbeitet.
So gehen Sie vor : vier Schritte zur barrierefreien Träger-Website
Beginnen Sie mit den Funktionen, die Ihre Zielgruppen tatsächlich nutzen, und arbeiten Sie sich von dort aus vor.
- Bestand prüfen. Starten Sie mit dem Selbstcheck entlang der vier Prinzipien und mit den Funktionen, die Ihre Zielgruppen tatsächlich nutzen: Anmeldung, Platzanfrage, Konzept-Download, Stellenanzeige. Für den Nachweis folgt eine strukturierte Prüfung.
- In Konzeption und Code umsetzen. Saubere Struktur, beschriftete Formulare, ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, Alternativtexte, Untertitel. Das sind keine Zusatzfunktionen, sondern die Art, wie eine Website gebaut wird. Bei einem Relaunch gehört das in das Pflichtenheft, bei einer bestehenden Seite in eine priorisierte Liste, die mit den meistgenutzten Funktionen beginnt.
- Erklärung veröffentlichen und pflegen. Als öffentliche Stelle verpflichtend, als freier Träger freiwillig und empfehlenswert. Einmal im Jahr aktualisieren, mit einer Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zu Barrieren.
- Laufend prüfen und Besucher:innen Assistenz anbieten. Websites verändern sich mit jedem neuen Beitrag, jeder neuen PDF, jedem neuen Formular. Ein regelmäßiges Monitoring zeigt, wo neue Barrieren entstanden sind, bevor jemand daran scheitert. Ergänzend lässt sich die Nutzung für Besucher:innen individuell erleichtern: Mit dem Tool von Aktion Barrierefrei integrieren wir eine Assistenzlösung, mit der Besucher:innen die Darstellung und Inhalte Ihrer Website individuell an ihre Bedürfnisse anpassen können. Diese Assistenz ergänzt die Umsetzung im Code, sie ersetzt sie nicht.
Partner für soziale Träger
Verbund Perspektive entwickelt Websites für Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und Kitas, mit Barrierefreiheit von der Konzeption an.
Das Team kommt aus der Sozialen Arbeit und kennt Platzanfragen, Konzeptbereiche, Kostenträger-Kommunikation und Karriereseiten aus eigener Erfahrung. Verbund Perspektive ist Partneragentur von Aktion Barrierefrei und setzt das Tool bei seinen Kunden ein.
Aus der Praxis: Für die Lebenshilfe Kaltenkirchen hat Verbund Perspektive die Website gebaut, inklusive des Assistenz-Tools von Aktion Barrierefrei und automatisch erzeugter Alternativtexte für Bilder.
Häufige Fragen von sozialen Trägern
Muss unsere Website als sozialer Träger barrierefrei sein?
Das hängt von Trägerschaft und Angebot ab. Öffentliche Stellen sind über BGG und BITV 2.0 seit Jahren verpflichtet. Freie Träger als Vereine oder gemeinnützige GmbHs fallen seit dem 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, wenn sie über die Website Dienstleistungen elektronisch anbieten, etwa Anmeldungen, Platzanfragen oder Spenden mit Bezahlvorgang. Unabhängig davon fragen Kostenträger und Ausschreibungen Barrierefreiheit zunehmend ab.
Wie finde ich heraus, ob unsere Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt?
Mit einem Selbstcheck von rund 30 Minuten entlang der vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, ergänzt um kostenlose Werkzeuge wie einen Kontrast-Checker. Bei Trägern fallen Formulare, PDFs und Videos am häufigsten durch. Für einen belastbaren Nachweis braucht es eine strukturierte Prüfung nach anerkannter Methode.
Brauchen freie Träger eine Barrierefreiheitserklärung?
Nicht in derselben verbindlichen Form wie öffentliche Stellen. Eine freiwillige Erklärung mit den sechs üblichen Bestandteilen ist trotzdem sinnvoll, weil sie Kostenträgern und Angehörigen zeigt, wo Sie stehen. Wichtig ist die jährliche Pflege.
Reicht ein Assistenz-Tool, um die Website barrierefrei zu machen?
Nein. Ein Assistenz-Tool erleichtert Besucher:innen die individuelle Anpassung von Darstellung und Inhalten. Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden in Struktur, Code und Inhalten erfüllt. Beides zusammen ergibt eine Website, die zugänglich gebaut ist und sich zusätzlich an einzelne Bedürfnisse anpassen lässt.
Wer erstellt barrierefreie Websites für soziale Einrichtungen?
Geeignet sind Agenturen, die sowohl die technischen Anforderungen an Barrierefreiheit als auch die Strukturen und Zielgruppen sozialer Träger kennen. Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und Kitas ist Verbund Perspektive Partneragentur von Aktion Barrierefrei. Die Agentur wurde von Sozialarbeiterinnen gegründet, ist bundesweit tätig und berücksichtigt Barrierefreiheit bereits bei der Konzeption einer Website.
Nächster Schritt
Zugänglich für alle, die Ihr Angebot suchen.
Prüfen Sie Ihre Website kostenlos mit dem Check von Aktion Barrierefrei. Für Konzeption und Umsetzung einer Träger-Website steht Ihnen Verbund Perspektive zur Seite.