Übersicht: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was ist das? Wen betrifft das? Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Barrierefreiheit - und vieles mehr.

Eine diverse Gruppe von drei jungen Erwachsenen sitzt im Freien an einem Tisch und arbeitet gemeinsam an Laptops. Eine Person zeigt auf den Bildschirm eines Laptops, während die anderen beiden aufmerksam zuschauen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):
Was ist nun zu tun?

Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA), eine EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen und Produkte. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das nationale Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie.

  • Wer ist betroffen? – Gilt das BFSG auch für Ihr Unternehmen?
  • Was ist zu tun? – Die wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Webseiten.
  • Welche Konsequenzen drohen? – Bußgelder bis 100.000 €, Abmahnungen, Klagen.
  • Welche Vorteile bringt es? – Größere Reichweite, besseres Ranking, Imagegewinn.
  • Wie setzt man es um? – Praktische Schritte und hilfreiche Tools
  • Fünf Dinge die man erstmal über Barrierefreiheit im Web wissen sollte:

    1. Die Grundlagen des BFSG und seine Ziele

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) und konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen und Produkte. Es verpflichtet Unternehmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen, digitale Angebote ohne Barrieren bereitzustellen.

    Zielsetzung des Gesetzes

    Die Hauptintention des BFSG ist es, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Es geht nicht nur um die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, sondern auch um ältere Menschen und andere Nutzergruppen, die von einer besseren Zugänglichkeit profitieren. Die digitale Transformation darf nicht zu einem neuen Ausschlussmechanismus werden, sondern muss so gestaltet sein, dass sie allen zugutekommt.

    Wen betrifft das Gesetz?

    Während die öffentliche Verwaltung bereits seit Jahren zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, gilt das BFSG ab dem 28. Juni 2025 auch für Unternehmen, die verbrauchernahe Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören insbesondere:

    • Online-Shops
    • Dienstleistungen mit digitalen Verträgen (z. B. Reisebuchungen, Online-Banking)
    • Buchungs- und Anmeldeplattformen
    • Online-Formulare, die vertragliche Prozesse einleiten (z. B. Mitgliedsanträge, Bewerbungssysteme)
    • Videoberatung und Coaching-Plattformen

    Ausnahmen und Kleinstunternehmerregelung

    Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen. Um eine wirtschaftliche Überbelastung zu vermeiden, sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro zunächst ausgenommen. Dennoch kann es auch für diese Unternehmen sinnvoll sein, barrierefreie Lösungen zu implementieren, da dies neben rechtlichen auch wirtschaftliche Vorteile bietet.

    2. Die Anforderungen an eine barrierefreie Website

    Die gesetzlichen Anforderungen für digitale Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese sind in drei Stufen unterteilt:

    • A (niedrigste Stufe, höchste Priorität)
    • AA (empfohlener Standard für gute Barrierefreiheit)
    • AAA (höchste Stufe, aber schwer zu erreichen)

    Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

    Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie vier grundlegende Anforderungen erfüllen:

    1. Wahrnehmbarkeit

      • Bereitstellung von Textalternativen für Bilder (z. B. „alt“-Attribute für Screenreader)
      • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos und andere Medien
      • Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste, um die Lesbarkeit zu verbessern
    2. Bedienbarkeit

      • Die Website muss per Tastatur steuerbar sein
      • Vermeidung von zeitbasierten Interaktionen, die zu schnell ablaufen
      • Unterstützung für alternative Eingabemethoden wie Spracherkennung
    3. Verständlichkeit

      • Klare und einfache Sprache
      • Vorhersehbare Navigationsstrukturen
      • Unterstützung bei der Eingabe (z. B. Hinweise auf fehlerhafte Formulareingaben)
    4. Robustheit

      • Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien, insbesondere mit Assistenzsoftware wie Screenreadern oder Sprachausgabe-Tools

    Praktische Beispiele für Barrierefreiheit

    Das Webinar präsentierte eine Vielzahl von Beispielen, wie Barrierefreiheit in der Praxis umgesetzt werden kann:

    • Textalternativen für Bilder: Ein Bild von einem Laptop sollte nicht nur „Laptop“ heißen, sondern eine vollständige Beschreibung enthalten (z. B. „Ein Laptop mit geöffnetem Bildschirm steht auf einem weißen Schreibtisch“).
    • Untertitel für Videos: Videos sollten mit Untertiteln und gegebenenfalls Audiodeskriptionen ausgestattet sein.
    • Gute Farbkontraste: Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehschwächen erkennbar sein – etwa für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche.
    • Navigation und Tastaturbedienbarkeit: Eine Website sollte über Sprungmarken verfügen, um Nutzern eine schnelle Navigation per Tabulator-Taste zu ermöglichen.

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    3. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung des BFSG

    Das BFSG sieht klare Konsequenzen für Unternehmen vor, die die Anforderungen nicht erfüllen:

    • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro können verhängt werden.
    • Theoretische Abschaltung nicht barrierefreier Websites ist möglich.
    • Klagen und Schadensersatzforderungen sind denkbar, wenn Verbraucher nachweisen können, dass ihnen durch die fehlende Barrierefreiheit Nachteile entstanden sind.
    • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Wettbewerber könnten Unternehmen abmahnen, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

    4. Chancen und wirtschaftliche Vorteile der Barrierefreiheit

    Trotz der regulatorischen Pflichten bietet die Umsetzung von Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

    Erweiterung der Zielgruppe

    • 10 % der Bevölkerung sind zwingend auf barrierefreie Angebote angewiesen.
    • 30 % profitieren stark von barrierefreien Webseiten.
    • 100 % der Nutzer haben Vorteile durch eine bessere Benutzerfreundlichkeit.

    Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen

    Suchmaschinen „sehen“ Webseiten ähnlich wie blinde Nutzer – eine bessere Struktur, klare Alternativtexte und verständliche Inhalte verbessern das Ranking.

    Reputation und Image

    • Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, stärken ihr Image gegenüber Kunden, Bewerbern und der Gesellschaft.
    • Barrierefreiheit kann ein positiver Faktor für Nachhaltigkeitsberichte sein und sich bei Banken und Versicherungen als vorteilhaft erweisen.

    5. Wege zur Umsetzung der Barrierefreiheit

    Die Umsetzung erfordert eine durchdachte Strategie:

    1. Gute Konzeption und Planung – bereits in der Entwicklungsphase sollten barrierefreie Aspekte berücksichtigt werden.
    2. Saubere Programmierung und Nutzung geeigneter CMS – moderne Content-Management-Systeme bieten viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
    3. Regelmäßige Tests und Überprüfungen – automatische und manuelle Tests sind notwendig, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
    4. Möglichkeit „1-Klick-Lösungen“ – automatische Overlays oder Plugins können ein erster und zusätzlicher Schritt zu mehr Barrierefreiheit sein.

    Einsatz von Künstlicher Intelligenz

    KI kann bereits in bestimmten Bereichen unterstützen, etwa bei:

    • der Erstellung von Alternativtexten für Bilder (muss dennoch geprüft werden)
    • der Erstellung leichter Sprache
    • der automatischen Generierung von Untertiteln für Videos

    Fazit

    Das BFSG ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung.

    Es ist ein Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft! Unternehmen sollten nicht nur die Risiken der Nichteinhaltung betrachten, sondern auch die Chancen erkennen, die sich durch eine größere Zielgruppe, bessere Auffindbarkeit und ein positives Image ergeben. Die Umsetzung mag eine Herausforderung sein, aber sie ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Digitalstrategie.

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