Pflicht ab 2025
Risiken
Lösung
Barrierefreie Unternehmens­websites – rechtssicher, kundenfreundlich, zukunftsfähig
Unsere Themen im Überblick: Von der gesetzlichen Pflicht bis zur schnellen Umsetzung

Ob Mittelständler oder Konzern – ab Juni 2025 verlangt das Gesetz eine barrierefreie Website. Wer jetzt handelt, schützt sich vor Bußgeldern und Abmahnungen, erschließt neue Kundengruppen und stärkt sein Image. Erfahren Sie hier, welche Pflichten gelten, welche Chancen winken und wie Sie mit unserem Accessibility-Widget, dem Analyse-Tool und Leichter Sprache in wenigen Schritten 100 % digitale Teilhabe erreichen.

Ab dem 28. Juni 2025 dürfen Websites, Online-Shops und digitale Dienste, die sich an Verbraucher richten, nur noch betrieben werden, wenn sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet nahezu alle Business-to-Consumer-Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind ausgenommen aber…

Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit jetzt!

Barrierefreiheitsprüfung starten

Wen das BFSG konkret betrifft

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops jeder Größenordnung
  • Dienstleister mit Endkundengeschäft – vom Reiseportal bis zur Streaming-Plattform
  • KMU und Großunternehmen, sofern sie Produkte oder Services direkt an Verbraucher verkaufen
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen (< 10 MA, ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanz) sind von der Umsetzungspflicht befreit, können Barrierefreiheit aber freiwillig als Wettbewerbsvorteilnutzen.

Was „barrierefrei“ nach dem Gesetz bedeutet

Das BFSG verweist auf die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 / 2.2. Unternehmen müssen nachweisen, dass alle nutzungsrelevanten Inhalte – von Navigation über Produktbeschreibungen bis zu PDF-Dokumenten – für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen voll zugänglich sind. (Barrierefreiheit Diensteintegration)

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

  • Bußgelder von bis zu 100 000 € je Verstoß
  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder qualifizierte Verbände
  • Untersagung des Online-Betriebs durch Marktüberwachungsbehörden bei wiederholten Mängeln
  • Imageschäden & ESG-Risiken – negative Auswirkungen auf Markenreputation und Nachhaltigkeitsratings

Schonen Sie Ihre Resourcen

Eins, zwei, Barrierefrei!

Mit unseren benutzerfreundlichen Tools und einfachen Implementierungslösungen erleichtern wir die Optimierung Ihrer Website hin zu mehr digitaler Zugänglichkeit erheblich. Sparen Sie wertvolle Zeit und Personalaufwand – und konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft!

Unsere Lösung senkt bestehende Barrieren deutlich ab und verbessert die Zugänglichkeit Ihres Webauftritts spürbar. Einmal integriert, sorgt unser Tool Fixstern dafür, dass Ihre Inhalte für Menschen mit Einschränkungen wesentlich einfacher zugänglich werden – ein großer Schritt in Richtung maximaler digitaler Inklusion.

Der Ablauf
  • Die Registrierung


    Einfach bei uns registrieren –hier klicken. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

  • Die Implementierung

    In nur wenigen Minuten können Sie oder Ihr Administrator einen kleinen Code auf Ihrer Website implementieren. Die Anleitung steht Ihnen nach der Registrierung in unserem Kundenbereich zur Verfügung. Selbstverständlich unterstützen wir auch alle gängigen Content-Management-Systeme (CMS) wie WordPress, Joomla, Drupal, Typo3 und viele weitere.

  • Fertig

    Unser Tool ist einsatzbereit und senkt die Barrieren für die Nutzung Ihres Webauftritts erheblich – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit nach WCAG, BITV und EN 301 549.

Drei geschäftliche Gründe, sofort zu handeln

  1. Umsatz & Conversion Barrierefreie Shops senken Absprungraten und erschließen bis zu 15 % zusätzliche Kaufkraft – Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
  2. Recruiting & Employer Branding Digitale Inklusion signalisiert eine moderne, verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, die Fachkräfte anzieht.
  3. Rechts- & Planungssicherheit Frühzeitige Maßnahmen verteilen Budgetbelastung, vermeiden Aktionismus kurz vor der Frist und schaffen klare Nachweise für Audits und ESG-Berichte.

Sie wissen es sicher schon?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft

Als Website-Betreiber müssen Sie ab diesem Stichtag sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies bedeutet, dass alle Websites, einschließlich ihrer mobilen Anwendungen und digitalen Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 definiert sind.