Öffentliche Stellen müssen laut Gesetz ihre Website barrierefrei gestalten – wir helfen Ihnen dabei. Unsere Lösung unterstützt Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Einrichtungen bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach BITV und WCAG.
In der digitalen Ära ist es für Kommunen unerlässlich, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit im Web gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erhalten. Zudem schreibt dasBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)vor, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote bis 2025 entsprechend anpassen müssen. Eine barrierefreie Webseite verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürger in die digitale Präsenz ihrer Kommune.
Mit unserem barrierefreien Assistenzsystem erkennen Sie Barrieren auf Ihrer Website, erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und setzen die Anforderungen Schritt für Schritt um – ganz ohne technisches Vorwissen.
So wird Ihre Webseite nicht nur BITV-konform, sondern auch für Menschen mit Behinderungen gut nutzbar – und das stärkt Vertrauen und digitale Teilhabe.
Jetzt starten und Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen.
- Was bedeutet BITV eigentlich? – Barrierefreiheit für kommunale Webseiten verständlich erklärt
- Digitale Teilhabe: Warum barrierefreie Webseiten nicht nur Pflicht, sondern Chance sind
- Checkliste: So machen Kommunen ihre Webseiten barrierefrei – Schritt für Schritt
- Leichte Sprache ist für Kommunen kein Extra – sie ist ein Muss.
"Jetzt starten und die eigene Website BITV-konform machen!"
Viele Kommunen wissen: Ihre Website muss barrierefrei sein. Aber was genau bedeutet das eigentlich?
Die Abkürzung „BITV“ steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Sie regelt in Deutschland, wie Webseiten und digitale Angebote gestaltet sein müssen, damit sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Konkret bedeutet das: Texte müssen verständlich, Kontraste gut lesbar und Inhalte auch ohne Maus bedienbar sein. Blinde Menschen sollen sich Webseiten per Screenreader vorlesen lassen können. Menschen mit motorischen Einschränkungen müssen Formulare einfach ausfüllen können – per Tastatur oder Sprache.
Die Grundlage dafür ist die europäische Norm EN 301 549 sowie die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die BITV setzt diese Anforderungen in deutsches Recht um.
Für Städte, Gemeinden und Landkreise ist Barrierefreiheit also keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Und: Sie gilt nicht nur für neue Webseiten – auch bestehende Angebote müssen regelmäßig geprüft und angepasst werden.
Tatsächlich steckt viel mehr dahinter: Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten – egal ob mit Seh-, Hör- oder motorischer Einschränkung.
In Deutschland leben über zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommen viele ältere Menschen, die von einfacher Bedienbarkeit profitieren. Wer seine Webseite barrierefrei gestaltet, schafft also digitale Teilhabe – und zeigt, dass er alle Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.
Neben dem sozialen Aspekt bringt Barrierefreiheit auch ganz praktische Vorteile: Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Seiten oft besser, weil sie klar strukturiert und technisch sauber sind. Und nicht zuletzt sinkt das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern.
Fazit: Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern ein Gewinn – für alle.
Mit dieser einfachen Checkliste machen Sie Ihre kommunale Webseite barrierefrei – Schritt für Schritt und konform mit der BITV.
Sie möchten Ihre Website barrierefrei machen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Kein Problem – mit dieser einfachen Checkliste gelingt der Einstieg:
– Start mit einer Analyse: Lassen Sie prüfen, ob Ihre Webseite die Anforderungen der BITV erfüllt. Ein Barrierefreiheitstest deckt Schwachstellen auf.
– Texte anpassen: Verwenden Sie klare Sprache, vermeiden Sie Fachjargon und setzen Sie auf einfache Satzstrukturen.
– Bedienbarkeit prüfen: Ist Ihre Website mit Tastatur und Screenreader nutzbar? Können Formulare einfach ausgefüllt werden?
– Kontraste und Farben: Achten Sie auf gut lesbare Schriftgrößen, hohe Kontraste und Farbunabhängigkeit bei der Navigation.
– Regelmäßig aktualisieren: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Prüfen Sie Ihre Seite regelmäßig und passen Sie neue Inhalte direkt an.
Mit unserer digitalen Lösung geht das ganz einfach. Sie erkennen Barrieren, erhalten konkrete Empfehlungen und setzen die Anforderungen Schritt für Schritt um – ganz ohne technisches Vorwissen.
Ob Ratsbeschlüsse, Formulare oder Informationen zur Müllabfuhr – wer Leichte Sprache einsetzt, erreicht mehr Menschen.
Leichte Sprache für Städte & Gemeinden (Video)
Leichte Sprache fördert Inklusion, stärkt die Teilhabe und ist ein zentraler Baustein der digitalen Barrierefreiheit.
👉 Mehr dazu, warumLeichte Sprache für Ihre Website verpflichtend ist.